Altenpflege

Die Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Altenpfleger/in

Theoretische Ausbildung

Die Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Altenpfleger/in dauert drei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung, die aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil besteht. Während der drei Jahre wechseln sich Theorie und Praxis in mehrwöchigen Blöcken ab.

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 2400 Unterrichtsstunden und findet im Blockunterricht statt.

Der theoretische und fachpraktische Unterricht erfolgt in Lernfeldern.
Lernfelder strukturieren als thematische Einheit den Unterricht und stellen die beruflichen Handlungsfelder einer Altenpflegerin/ eines Altenpflegers dar.

Lernsituationen ermöglichen die Auseinandersetzung mit beruflichen Problemsituationen und handlungsorientierten Problemlösungsprozessen. Hinzu kommen die übergreifenden Lernbereiche Deutsch/ Kommunikation, Englisch/ Kommunikation, Politik und Religion.

Wir bieten eine modularisierte Ausbildung: Das sind elf Module á 74 Unterrichtsstunden pro Ausbildungsjahr, die eine hohe Transparenz für die Ausbildungsbetriebe gewährleisten. Die modularisierte Ausbildung fördert und sichert den Transfer zwischen Theorie und Praxis.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2500 Stunden und findet bei unseren Kooperationspartnern statt. Es handelt sich dabei um namenhafte Alten- und Pflegeheime und ambulante Pflegedienste der Region Hannover.

Inhalte des Unterrichts sind z.B.

Im ersten Ausbildungsjahr:

  • Körperpflege
  • Kommunikation
  • Biographiearbeit
  • Prophylaxen ( z.B. Dekubitus-Prophylaxe, Kontrakturen-Prophylaxe usw.)

Im zweiten Ausbildungsjahr:

  • Pflegeplanung
  • Expertenstandards

Im dritten Ausbildungsjahr:

  • Pflegevisite
  • Arztvisite
  • Dienstzimmer

und vieles mehr.

Zugangsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für die Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Altenpfleger/in notwendig:

• einen Realschulabschluss oder
• einen erweiterten Hauptschulabschluss

Der Alltag in der Pflege erfordert Teamgeist, bedeutet Verantwortung und lehrt Respekt vor dem Alter.

Des Weiteren ist bei Beginn der Ausbildung ein nicht mehr als drei Monate altes ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung und ein amtliches Führungszeugnis, ebenfalls nicht älter als drei Monate vorzuweisen.