Betreuungskraft

Menschen mit einem nachlassenden Erinnerungsvermögen benötigen besondere Hilfestellung und Anleitung in der Gestaltung ihrer Tagesabläufe. Die Vermittlung einer kontinuierlichen Struktur bietet den Betroffenen die Sicherheit, die sie im alltäglichen Leben benötigen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, finanzieren die Pflegekassen seit der Pflegeversicherungsreform vom Juli 2008 jeweils eine zusätzliche Betreuungskraft pro 25 pflegebedürftige Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf.

Die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 87 b befähigt zu einer einfühlsamen und ganzheitlichen Betreuung alter Menschen im stationären Bereich.

Inhalte des Kurses

  • Sicherer Umgang mit älteren Menschen
  • Grundlagen des Krankheitsbildes Demenz
  • Gesprächsführung
  • Biografiearbeit
  • Rechtliche Grundlagen

Kursverlauf

Die 10-wöchige Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 87b in Teilzeit umfasst insgesamt 200 Unterrichtsstunden und 90 Praktikumsstunden. Der Ablauf ist wie folgt:

  • Orientierungspraktikum (eine Woche)
  • Theorieblock 1 (fünf Wochen)
  • Praktikum (2 Wochen)
  • Theorieblock 2 (2 Wochen)

Die Unterrichtszeiten sind von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Arbeitszeiten im Praktikum werden individuell festgelegt.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Qualifizierung zur Betreuungskraft ist keine spezifische Vorbildung notwendig.

Kosten/Fördermöglichkeiten

Die Kosten für die Qualifizierung zur Betreuungskraft betragen 900,00 €. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten à 450,00 €.

Eine Förderung durch die Arbeitsagentur für Arbeit (Bildungsgutschein) ist möglich.

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat „Betreuungskraft nach § 87 b”. Die Qualifizierungsmaßnahme erfüllt die Anforderungen nach § 87 b Abs. 3 SGB XI.

Termine

Der nächste Start ist Anfang 2014 geplant.