Qualifizierung

Betreuungskräfte nach § 87 b Abs. 3 SBG XI

Menschen mit einem nachlassenden Erinnerungsvermögen benötigen besondere Hilfestellung und Anleitung in der Gestaltung ihrer Tagesabläufe. Die Vermittlung einer kontinuierlichen Struktur bietet den Betroffenen die Sicherheit, die sie im alltäglichen Leben benötigen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, finanzieren die Pflegekassen seit der Pflegeversicherungsreform vom Juli 2008 jeweils eine zusätzliche Betreuungskraft pro 25 pflegebedürftige Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf.

Die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 87b dauert insgesamt 200 Unterrichtsstunden und 90 Praktikumsstunden.

Unser nächster Kurs startet im Herbst 2011.