| Start |
| in Planung |
| Kosten |
| 900,00 €, Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich |
| Zugangsvoraussetzungen |
| keine |
Weitere Informationen
Flyer_Betreuungskraft
» 3,7 MiB - 26. März 2013
Kostenübernahme AG
» 50,7 KiB - 27. März 2013
Menschen mit einem nachlassenden Erinnerungsvermögen benötigen besondere Hilfestellung und Anleitung in der Gestaltung ihrer Tagesabläufe. Die Vermittlung einer kontinuierlichen Struktur bietet den Betroffenen die Sicherheit, die sie im alltäglichen Leben benötigen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, finanzieren die Pflegekassen seit der Pflegeversicherungsreform vom Juli 2008 jeweils eine zusätzliche Betreuungskraft pro 25 pflegebedürftige Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf.
Die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 87 b befähigt zu einer einfühlsamen und ganzheitlichen Betreuung alter Menschen im stationären Bereich.
Die 10-wöchige Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 87b in Teilzeit umfasst insgesamt 200 Unterrichtsstunden und 90 Praktikumsstunden. Der Ablauf ist wie folgt:
Die Unterrichtszeiten sind von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Arbeitszeiten im Praktikum werden individuell festgelegt.
Für die Qualifizierung zur Betreuungskraft ist keine spezifische Vorbildung notwendig.
Die Kosten für die Qualifizierung zur Betreuungskraft betragen 900,00 €. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten à 450,00 €.
Eine Förderung durch die Arbeitsagentur für Arbeit (Bildungsgutschein) ist möglich.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat „Betreuungskraft nach § 87 b”. Die Qualifizierungsmaßnahme erfüllt die Anforderungen nach § 87 b Abs. 3 SGB XI.
Der nächste Start ist Anfang 2014 geplant.
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| 900,00 €, Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich |
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