Nachschulung Betreuungskraft
Menschen mit einem nachlassenden Erinnerungsvermögen benötigen besondere Hilfestellung und Anleitung in der Gestaltung ihrer Tagesabläufe.
fällt dabei den Betreuungskräften/Alltagsbegleitern nach § 53 b SGB XI zu.
Um die Gültigkeit des Zertifikates Betreuungskraft zu erhalten, muss jährlich eine zweitägige Nachschulung absolviert werden.
Wir bieten Nachschulungen zu folgenden Themen an:
17.03. – 18.03.2025 1. Tag: Geschickte Hände: Feinmotorik und Handmobilisation in der Betreuung / 2. Tag: Sinneswahrnehmung von Kopf bis Fuß
12.05. + 15.05.2025 Musikreise 1930er bis 1980er Jahre: Highlights aus Radio, Show und Fernsehen – vielfältige Aktivierungsangebote rund um Melodie und Rhythmus –ausgebucht-
13.08. – 14.08.2025 1. Tag: Die besondere Welt – psychiatrische Erkrankungen /
2. Tag: Umgang mit herausforderndem Verhalten bei psychiatrischen Erkrankungen
17.09. – 18.09.2025 1. Tag: Die besondere Welt – psychiatrische Erkrankungen /
2. Tag: Umgang mit herausforderndem Verhalten bei psychiatrischen Erkrankungen –ausgebucht-
08.10. – 09.10.2025 Wohin mit plötzlich auftretenden, unangenehmen Gefühlen? Handlungskompetenz durch EQ – emotionale Intelligenz –ausgebucht-
01.12. – 02.12.2025 Lebensraum gestalten mit Farbe und Pinsel: Erleben Sie unzählige Möglichkeiten, Ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen und dabei Materialien bunt zu mischen –ausgebucht-
Die Nachschulung geht über zwei Wochentage. Sie umfasst 16 Unterrichtsstunden und findet in der Zeit von
08:30 – 15:30 Uhr statt.
Die Kosten für die Qualifizierung zur Betreuungskraft betragen
139,00 € bzw. 149,00 €.
Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Teilnahmegebühren reichen Sie bitte das Formular „Kostenübernahmeerklärung Arbeitgeber“ (Download am Seitenende) unterschrieben bei uns ein. Erst dann sind Sie verbindlich angemeldet.
Die Nachschulung richtet sich an Betreuungskräfte (auch als Alltagsbegleiter bezeichnet) mit einem Zertifikat, das den
Anforderungen des § 53 b SGB XI entspricht.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Schulung erfüllt die Voraussetzungen nach § 53 b SGB XI.
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