Eine wichtige Aufgabe
fällt dabei den Betreuungskräften/Alltagsbegleitern nach § 53 b SGB XI zu.
Um die Gültigkeit des Zertifikates Betreuungskraft zu erhalten, muss jährlich eine zweitägige Nachschulung absolviert werden.
Inhalte der Kurse
Wir bieten Nachschulungen zu folgenden Themen an:
15.02. – 16.02.2023 „Klartext“ – selbstsicher schwierige Gespräche führen und zu guten Ergebnissen kommen
22.03. – 23.03.2023 Krankheitslehre (Parkinson, Multiples Sklerose, Apoplex u.a.) inklusive Therapiemöglichkeiten in der Betreuung
23.05. – 24.05.2023 Basale Stimulation: Menschen im Alter oder mit Handicap werden durch bewusst gestaltete Berührungen erreicht
26.10. – 27.10.2023 Sterbebegleitung und Rituale entwickeln / Interkultureller Dialog
16.11. – 17.11.2023 Ethik in der Pflege (Betreuung) / Depression im Alter (ausgebucht)
07.12. – 08.12.2023 Gerontopsychiatrische Krankheitsbilder: Demenz, Depression, Beziehungsgestaltung etc. / Biografie und Erinnerungspflege (ausgebucht)
Kursverlauf
Die Nachschulung geht über zwei Wochentage. Sie umfasst 16 Unterrichtsstunden und findet in der Zeit von
08:30 – 15:30 Uhr statt.
Kosten/Fördermöglichkeiten
Die Kosten für die Qualifizierung zur Betreuungskraft betragen 130,00 €.
Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Teilnahmegebühren reichen Sie bitte das Formular „Kostenübernahmeerklärung Arbeitgeber“ (Download am Seitenende) unterschrieben bei uns ein. Erst dann sind Sie verbindlich angemeldet.
Zugangsvoraussetzungen
Die Nachschulung richtet sich an Betreuungskräfte (auch als Alltagsbegleiter bezeichnet) mit einem Zertifikat, das den
Anforderungen des § 53 b SGB XI entspricht.
Abschluss
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Schulung erfüllt die Voraussetzungen nach § 53 b SGB XI.