Eine wichtige Aufgabe

fällt dabei den Betreuungskräften/Alltagsbegleitern nach § 53 b SGB XI zu.
Um die Gültigkeit des Zertifikates Betreuungskraft zu erhalten, muss jährlich eine zweitägige Nachschulung absolviert werden.

Inhalte der Kurse

Wir bieten Nachschulungen zu folgenden Themen an:

 

15.02. – 16.02.2023 „Klartext“ – selbstsicher schwierige Gespräche führen und zu guten Ergebnissen kommen

22.03. – 23.03.2023 Krankheitslehre (Parkinson, Multiples Sklerose, Apoplex u.a.) inklusive Therapiemöglichkeiten in der Betreuung

23.05. – 24.05.2023 Basale Stimulation: Menschen im Alter oder mit Handicap werden durch bewusst gestaltete Berührungen erreicht

26.10. – 27.10.2023 Sterbebegleitung und Rituale entwickeln / Interkultureller Dialog

16.11. – 17.11.2023 Ethik in der Pflege (Betreuung) / Depression im Alter (ausgebucht)

07.12. – 08.12.2023 Gerontopsychiatrische Krankheitsbilder: Demenz, Depression, Beziehungsgestaltung etc. / Biografie und Erinnerungspflege (ausgebucht)

 

Kursverlauf

Die Nachschulung geht über zwei Wochentage. Sie umfasst 16 Unterrichtsstunden und findet in der Zeit von
08:30 – 15:30 Uhr statt.

Kosten/Fördermöglichkeiten

Die Kosten für die Qualifizierung zur Betreuungskraft betragen 130,00 €.

Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Teilnahmegebühren reichen Sie bitte das Formular „Kostenübernahmeerklärung Arbeitgeber“ (Download am Seitenende) unterschrieben bei uns ein. Erst dann sind Sie verbindlich angemeldet.

Zugangsvoraussetzungen

Die Nachschulung richtet sich an Betreuungskräfte (auch als Alltagsbegleiter bezeichnet) mit einem Zertifikat, das den
Anforderungen des § 53 b SGB XI entspricht.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Schulung erfüllt die Voraussetzungen nach § 53 b SGB XI.

Kostenübernahmeerklärung

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    Die Kosten für die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53b betragen 130,00 €.

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