Weiterbildung zur Betreuungskraft
Befähigung nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87 b)
Menschen mit einem nachlassenden Erinnerungsvermögen benötigen besondere Hilfestellung und Anleitung in der Gestaltung ihrer Tagesabläufe.
einer kontinuierlichen Struktur bietet den Betroffenen die Sicherheit, die sie im alltäglichen Leben benötigen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, finanzieren die Pflegekassen jeweils eine zusätzliche Betreuungskraft pro 24 pflegebedürftige Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem
Betreuungsbedarf.
Die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87 b) befähigt zu einer einfühlsamen und ganzheitlichen Betreuung alter Menschen
im stationären Bereich.
1. Sicherer Umgang mit älteren Menschen
2. Grundlagen des Krankheitsbildes Demenz
3. Gesprächsführung
4. Biografiearbeit
5. Rechtliche Grundlagen
Die neue Fassung der Richtlinie nach § 53 c SGB XI vom 23. November 2016 wird berücksichtigt.
Die 12-wöchige Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53 c in Teilzeit umfasst insgesamt 204 Unterrichtsstunden und 80 Praktikumsstunden. Der Ablauf ist wie folgt:
1. Orientierungs
praktikum (zwei Wochen mit 40 Stunden)
2. Theorieblock 1 (120 Unterrichtsstunden)
3. Praktikum (zwei Wochen)
4. Theorieblock 2 (84 Unterrichtsstunden)
Die Unterrichtszeiten sind von 8.00 Uhr bis 13.20 Uhr. Die Arbeitszeiten im Praktikum werden individuell festgelegt.
Praktikum von 40 Stunden vor Kursbeginn.
Die Kosten für die Qualifizierung zur Betreuungskraft betragen
Ratenzahlung (drei Raten à 353,60 €) kann vereinbart werden.
Eine Förderung durch die Arbeitsagentur für Arbeit (Bildungsgutschein) ist möglich.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat
“Betreuungskraft nach § 53 c”.
Die Qualifizierungsmaßnahme erfüllt die
Anforderungen nach § 53 x SGB XI.
Der nächste Starttermin ist am: