Nachschulung Betreuungskraft
Menschen mit einem nachlassenden Erinnerungsvermögen benötigen besondere Hilfestellung und Anleitung in der Gestaltung ihrer Tagesabläufe.
fällt dabei den Betreuungskräften/Alltagsbegleitern nach § 53 b SGB XI zu.
Um die Gültigkeit des Zertifikates Betreuungskraft zu erhalten, muss jährlich eine zweitägige Nachschulung absolviert werden.
Wir bieten Nachschulungen zu folgenden Themen an:
24. – 25.02.2026 Schlaganfall bei Bewohnern: Was kann ich als Betreuungskraft anbieten, um das interdisziplinäre Team zu unterstützen – 159,- €
05. – 06.05.2026 „Klartext“: Selbstsicher schwierige Gespräche führen und zu guten Ergebnissen kommen – 159,- €
16. – 17.06.2026 Mach den grauen Alltag bunt: Feste feiern – Ein Korb voller Dekoration, Musikauswahl und Programmgestaltung – 169,- €
29. – 30.09.2026 Emphatischer Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden
11. + 18.11.2026 1. Tag: Ethik in der Pflege (Betreuung) / 2. Tag: Gehässigkeit im Alter: „Wenn alte Menschen sich gegenseitig schikanieren“ – 159,- €
Die Nachschulung geht über zwei Wochentage. Sie umfasst 16 Unterrichtsstunden und findet in der Zeit von
08:30 – 15:30 Uhr statt.
Die Kosten für die Qualifizierung zur Betreuungskraft betragen
159,00 € bzw. 169,00 €.
Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Teilnahmegebühren reichen Sie bitte das Formular „Kostenübernahmeerklärung Arbeitgeber“ (Download am Seitenende) unterschrieben bei uns ein. Erst dann sind Sie verbindlich angemeldet.
Die Nachschulung richtet sich an Betreuungskräfte (auch als Alltagsbegleiter bezeichnet) mit einem Zertifikat, das den
Anforderungen des § 53 b SGB XI entspricht.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Schulung erfüllt die Voraussetzungen nach § 53 b SGB XI.
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