Eine wichtige Aufgabe
fällt dabei den Betreuungskräften/Alltagsbegleitern nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87 b) zu.
Um die Gültigkeit des Zertifikates Betreuungskraft zu erhalten, muss jährlich eine zweitägige Nachschulung absolviert werden.
Inhalte der Kurse
Wir bieten Nachschulungen zu folgenden Themen an:
04. – 05.02.2020 Basale Stimulation: Menschen im Alter oder mit Handicap werden durch bewusst gestaltete Berührungen erreicht
27. – 28.05.2020 Rechtsgrundlagen für Betreuungskräfte (Tag 1) und Seelenbalsam (Betreuungsangebote) für Bettlägerige (Tag 2)
08. – 09.12.2020 Resilienz – Selbstpflege in der Betreuung: Wie stärke ich im stressigen Arbeitsalltag meine Widerstandskraft?
Kursverlauf
Die Nachschulung geht über zwei Wochentage. Sie umfasst 16 Unterrichtsstunden und findet in der Zeit von
08:30 – 15:30 Uhr statt.
Zugangsvoraussetzungen
Die Nachschulung richtet sich an Betreuungskräfte (auch als Alltagsbegleiter bezeichnet) mit einem Zertifikat, das den
Anforderungen des § 53 c SGB XI (ehemals § 87 b) entspricht.
Kosten/Fördermöglichkeiten
Die Kosten für die Qualifizierung zur Betreuungskraft betragen
94,00 €
Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Teilnahmegebühren reichen Sie bitte das Formular „Kostenübernahmeerklärung Arbeitgeber“ (Download am Seitenende) unterschrieben bei uns ein. Erst dann sind Sie verbindlich angemeldet.
Abschluss
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Schulung erfüllt die Voraussetzungen nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87 b).
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Kostenübernahmeerklärung Arbeitgeber (489 KB)